Allgemeine Einkaufsbedingungen

Stand Mai 2023

§ 1 Geltungsbereich


1.1 Die nachfolgenden Bedingungen des Käufers gelten für alle zwischen dem Käufer und dem

Verkäufer abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle

künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart

werden. Abweichende Bedingungen des Verkäufers, die der Käufer nicht ausdrücklich

anerkennt, sind für den Käufer unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich

widerspricht. Die Bedingungen des Käufers gelten auch dann, wenn der Käufer die Lieferung

des Verkäufers in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abweichender

Bedingungen vorbehaltlos annimmt.


1.2
Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Käufer und dem Verkäufer im Zusammenhang mit den

Kaufverträgen getroffen werden, sind in den Kaufverträgen, diesen Bedingungen und den

Angeboten des Käufers schriftlich niedergelegt.


1.3
Im Einzelfall zwischen den Vertragsparteien getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden,

Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen

Geschäftsbedingungen.


§ 2 Angebot und Vertragsschluss


2.1 An das Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages (Bestellung) ist der Käufer zwei Wochen

gebunden. Der Verkäufer kann nur innerhalb dieser zwei Wochen das Angebot durch

schriftliche Erklärung gegenüber dem Käufer annehmen.

2.2 Zeichnungen, Pläne und sonstige Unterlagen, die zur Bestellung gehören, bleiben im Eigentum

des Käufers, der sich alle Urheberrechte an diesen Unterlagen vorbehält. Nimmt der Verkäufer

die Angebote des Käufers nicht innerhalb der Frist gemäß Abschnitt 2 Ziff. 1 an, sind diese

Unterlagen unverzüglich an den Käufer zurückzusenden.


§ 3 Zahlungen


3.1 Der vom Käufer in der Bestellung ausgewiesene Preis ist verbindlich und gilt frei Haus, sofern

zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Die Verpackungskosten sind

im Preis eingeschlossen. Der Preis versteht sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen

Mehrwertsteuer. Sämtliche Rechnungen des Verkäufers haben die vom Käufer angegebene

Bestellnummer auszuweisen.


3.2 Der Käufer zahlt, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung mit dem Verkäufer

getroffen wurde, innerhalb von zehn Werktagen, gerechnet ab Lieferung der Ware durch den

Verkäufer und Rechnungserhalt mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto.


3.3
Dem Käufer stehen die gesetzlichen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte in vollem

Umfang zu. Er ist berechtigt, sämtliche Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne Einwilligung des

Verkäufers abzutreten. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche

Einwilligung des Käufers Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten.


§ 4 Lieferfrist


4.1 Die vom Käufer in der Bestellung angegebene Lieferfrist oder das angegebene Lieferdatum

sind für den Verkäufer verbindlich.


4.2 Gerät der Verkäufer in Verzug, stehen dem Verkäufer die gesetzlichen Ansprüche zu. Macht

der Käufer Schadensersatzansprüche geltend, ist der Verkäufer zum Nachweis berechtigt, dass

er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.


§ 5 Gewährleistung/Haftung


5.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware ab Ablieferung durch den Verkäufer innerhalb einer

angemessenen Frist auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen. Die Rüge von

offensichtlichen Mängeln ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von drei Arbeitstagen ab Ablieferung

der Ware von dem Käufer abgesandt wird und diese dem Verkäufer anschließend zugeht; die

Rüge verdeckter Mängel ist rechtzeitig, wenn der Käufer sie innerhalb von drei Arbeitstagen ab

deren Entdeckung absendet und diese dem Verkäufer anschließend zugeht.


5.2
Dem Käufer stehen die gesetzlichen M.ngelansprüche gegenüber dem Verkäufer zu und der

Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer im gesetzlichen Umfang. Die Verjährung für

Mängelansprüche beträgt 36 Monate ab Gefahrübergang, sofern keine abweichende

Vereinbarung getroffen wurde.


§ 6 Haftung des Verkäufers/Versicherungsschutz


6.1 Wird der Käufer aufgrund eines Produktschadens, für den der Verkäufer verantwortlich ist, von

Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen, hat der Verkäufer den Käufer auf erstes

Anfordern von allen Ansprüchen Dritter einschließlich der notwendigen Kosten zur Abwehr

dieser Ansprüche freizustellen, wenn der Verkäufer die Ursache in seinem Herrschafts- und

Organisationsbereich gesetzt hat.


6.2
Muss der Käufer aufgrund eines Schadensfalls i.S.v. Abschnitt VI Ziff. 1 eine Rückrufaktion

durchführen, ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer alle Aufwendungen zu erstatten, die sich

aus oder im Zusammenhang mit der von ihm durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Der Käufer

wird, soweit es ihm möglich und zeitlich zumutbar ist, den Verkäufer über den Inhalt und den

Umfang der Rückrufaktion unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Käufers bleiben hiervon unberührt.


6.3
Wird der Käufer von dritter Seite in Anspruch genommen, weil die Lieferung des Verkäufers ein

gesetzliches Schutzrecht des Dritten verletzt, verpflichtet sich der Verkäufer, den Käufer auf

erstes Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen, einschließlich aller notwendigen

Aufwendungen, die dem Käufer im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch den Dritten

und deren Abwehr entstanden sind, es sei denn, der Verkäufer hat nicht schuldhaft gehandelt.

Der Käufer ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Einwilligung des Verkäufers die Ansprüche des

Dritten anzuerkennen und/oder Vereinbarungen mit dem Dritten bezüglich dieser Ansprüche

abzuschließen. Die Verjährung für diese Freistellungsansprüche beträgt 36 Monate, gerechnet

ab Gefahrübergang.


§ 7 Geheimhaltung/Eigentumsvorbehalt


Alle vom Käufer erhaltenen Teile und Unterlagen bleiben Eigentum des Käufers. Der Verkäufer

darf diese nur mit schriftlicher Einwilligung des Käufers außerhalb dieses Vertrages verwerten

und/oder an Dritte weitergeben bzw. diese Dritten zugänglich machen. Nach Erfüllung des

jeweiligen Vertrages hat der Verkäufer diese auf eigene Kosten unverzüglich an den Käufer

zurückzugeben.


§ 8 Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Salvatorische Klausel


8.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des

UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Saalfeld. Wir sind jedoch auch berechtigt, am

Hauptsitz des Kunden Klage zu erheben.


8.2
Gerichtsstand ist Jena. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Gerichtsstand des Erfüllungsortes

und am Gerichtsstand des Hauptsitzes des Kunden Klage zu erheben.


8.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, so

wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sollte eine Teilklausel

unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der Restklausel unberührt, wenn sie innerhalb von der

Teilklausel trennbar, im Übrigen aus sich heraus verständlich ist und im Gesamtgefüge des

Vertrages eine verbleibende sinnvolle Regelung ergibt.


8.4
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit

der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Geschäftsparteien sind in einem solchen

Fall verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die für eine

unwirksame Bestimmung, ein wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis

rechtswirksam erzielt wird.

Standorte

revincus Standort Jena

Jena

Löbdergraben 28
07743 Jena

revincus Standort Weimar

Weimar

Schlachthof-Str. 8
99423 Weimar

© revincus GmbH